Koller - ASIATICA Japan, Südostasien, Indien und islamische Kunst Auktion: Mittwoch, 1. Juli 2020, 14 Uhr

| 122 Steigerungsbedingungen für die in die- semKatalog unter den Nr. 780, 788, 790, 792 und 804 angebotenen Objekte Bei der Versteigerung der in diesem Kata- log untern den Nr. 780, 788, 790, 792 und 804 angebotenen Objekte handelt es sich um eine zwangsvollstreckungsrechtliche Versteigerung , durchgeführt durch die Koller Auktionen AG («Koller») imAuftrag und gestützt auf Angaben des Betrei- bungsamtes Andelfingen („Einlieferer“). Durch die Teilnahme an dieser zwangs- vollstreckungsrechtlichen Versteigerung unterzieht sich der Bieter den nachste- henden Steigerungsbedingungen. Diese Steigerungsbedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der zwangsvollstre- ckungsrechtlichen Versteigerung erfolgten Erwerbs. Der Bieter wird explizit darauf hingewie- sen, dass die Auktion kurzfristig abgesagt oder verschoben werden kann, ohne dass der Bieter daraus Ansprüche gegenüber Koller oder gegenüber dem Einlieferer ableiten kann. 1. Rechtsstellung der Parteien Die Steigerungsobjekte werden durch Koller imAuftrag des Einlieferers zwangs- rechtlich versteigert. Der Zuschlag erfolgt an den von Koller im Rahmen der Auktion anerkannten Bieter mit dem höchsten Gebot in Schweizer Franken («Ersteige- rer»). Es handelt sich dabei nicht um einen privatrechtlichen Kaufvertrag, sondern um einen zwangsvollstreckungsrechtlichen Vorgang. Details dazu sind aus Ziffer 5 ersichtlich. Koller wird dadurch nicht Partei eines privatrechtlichen Kaufvertrages und/ oder des zwangsvollstreckungsrechtlichen Erwerbs. 2. Aufgeld 2.1 Nebst demZuschlagspreis ist vom Ersteigerer auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld zu entrichten, das wie folgt be- rechnet wird: i. bei einemZuschlag bis CHF 10‘000: 25% ii. bei einemZuschlag ab CHF 10‘000 bis CHF 400‘000: 25% auf die ersten CHF 10‘000 und 22% auf die Differenz von CHF 10‘000 bis zur Höhe des Zuschlags iii. bei einemZuschlag ab CHF 400‘000: 25% auf die ersten CHF 10‘000; 22% auf CHF 390‘000 und 15% auf die Differenz von CHF 400‘000 bis zur Höhe des Zu- schlags. Die angegebenen %-Sätze des Aufgeldes beziehen sich auf den Zuschlagspreis für jedes einzelne Objekt. 2.2 Falls der Ersteigerer während der online übertragenen Saal-Auktion («Live- Auktion») live im Internet mitbietet, oder ein Vorgebot über eine fremde, mit Koller verlinkten Seite abgibt, wird ein zusätz- licher Aufpreis von 3% des Zuschlags ver- rechnet. Für Gebotsabgaben im Rahmen einer Live-Auktion gelten imÜbrigen die Bedingungen, welche auf der Live-Auktion Webseite publiziert sind. Diese können von den hier publizierten abweichen. 2.3 Auf das Aufgeld hat der Ersteigerer die schweizerische Mehrwertsteuer («MWST») zu entrichten. 2.4 Der Ersteigerer erklärt sich damit ein- verstanden, dass Koller allenfalls auch vom Einlieferer eine Kommission erhält. 3. Vollständiger Haftungsausschluss Jede Gewährleistung, jede Haftung und jeder Garantieanspruch wird wegbe- dungen. Die Objekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich imAu- genblick des Zuschlags befinden. Bei den Steigerungsobjekten handelt es sich um «gebrauchte» Waren. Diese befinden sich naturgemäss nicht mehr in neuwertigem Zustand. Der Auktionskatalog beinhaltet zu jedemObjekt eine Beschreibung mit Abbildung. Die Informationen imAuktions- katalog und die Zustandsberichte von Kol- ler, die vor der Auktion angefordert werden können, geben lediglich ein allgemeines Bild und eine unverbindliche Einschätzung von Koller wieder. Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit, die Gegenstände zu besichtigen. Entsprechend wird ein Bie- ter aufgefordert, die ihn interessierenden Objekte vor der Auktion in Augenschein zu nehmen, und sich, allenfalls unter Heran- ziehung unabhängiger Fachberatung, ein eigenes Urteil über die Übereinstimmung des Objekts mit der Katalogbeschreibung zu bilden. Für die Objektbeschreibungen ist ausschliesslich die gedruckte Ausgabe des Katalogs (inkl. späterer Ergänzungen) in deutscher Sprache massgebend, aber nicht verbindlich. Die Beschreibung der Objekte erfolgt nach bestemWissen und Gewissen, jedoch kann weder Koller noch der Einlieferer für die Katalogangaben in irgendeiner Weise haftbar gemacht wer- den. Koller und der Einlieferer behalten sich ausdrücklich das Recht vor, zur Meinungs- bildung Experten oder Fachkräfte ihrer Wahl beizuziehen und sich auf diese abzu- stützen. Weder Koller noch der Einlieferer können für die Richtigkeit solcher Mei- nungen verantwortlich gemacht werden. Solche Expertenmeinungen oder Gutach- ten stellen genauso wenig wie von Koller vorgenommene Objektbeschreibungen oder sonstige mündliche oder schriftliche Aussagen über ein Objekt – insbeson- dere aber nicht ausschliesslich bezüglich Echtheit, Zustand, Masse, Material, Alter, Epoche, Künstler, Autor, Herkunft, aufge- führte Ausstellungen, Literatur und Wert – explizite oder stillschweigende Zusiche- rungen dar. Weder Koller noch der Einliefe- rer leisten auf die Verwertungsobjekte, insbesondere auf deren Echtheit, Garantie noch Nachwährschaft. Jede Haftung für Rechts- und Sachmängel wird wegbe- dungen. Die Verpflichtungen des Einliefe- rers gegenüber dem Bieter/Ersteigerer sind im gleichen Masse eingeschränkt wie die Verbindlichkeiten von Koller gegenüber dem Bieter/Ersteigerer. 4. Teilnahme an der Auktion 4.1 Die Teilnahme an der Auktion als Bieter steht grundsätzlich jedermann offen. Koller und der Einlieferer behalten sich aber das Recht vor, einer Person den Zutritt zur Ausstellung oder zur Auktion oder die Anwesenheit bzw. Teilnahme an der Auktion zu untersagen. Mitarbeiten- den des Einlieferers und von Koller ist das Bieten untersagt. 4.2  Bieter im Saal müssen sich vor der Auktion mittels des dafür vorgesehenen Formulars in den Räumlichkeiten von Koller registrieren. Der rechtsgültig unterzeich- neten Registrierung ist eine Kopie des gültigen Reisepasses beizulegen. Bieter, die Koller nicht ausreichend bekannt sind, haben zudem eine Kopie der Kreditkarte beizulegen. 4.3 Steigerungsangebote von Bietern, die der Auktion nicht persönlich beiwohnen können, werden bis 24 Stunden vor Beginn der Steigerung von Koller schriftlich entge- gengenommen. Dem Steigerungsangebot ist eine Kopie des gültigen Reisepasses beizulegen. Bieter, die Koller nicht ausrei- chend bekannt sind, haben zudem eine Kopie der Kreditkarte beizulegen. 4.4 Bieter können telefonisch mitbieten, wenn sie dies mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn Koller schriftlich voran- gemeldet haben. Der Anmeldung zum telefonischen Mitbieten ist eine Kopie des gültigen Reisepasses beizulegen. Bieter, die Koller nicht ausreichend bekannt sind, haben zudem eine Kopie der Kreditkarte beizulegen. 4.5 Koller kann von jedem Bieter vorgängig einen Bonitätsnachweis einer für Koller akzeptablen Bank verlangen.  Zwangsversteigerung imAuftrag des Betreibungsamtes Andelfingen

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