Koller Armband - & Taschenuhren Auktion Donnerstag, 2. Juli 2020, 16 Uhr

EURO-Schätzungen Die Schätzungen in Euro wurde zum Kurs von 1.05 umgerechnet und auf zwei Stellen gerundet, sie dient nur zur Orientierung. Verbindlich sind die Angaben in Schweizer Franken. Koller Auktionen ist Partner von Art Loss Register. Sämtliche Gegenstände in diesem Katalog, sofern sie eindeutig identifizierbar sind und einen Schätz - wert von mind. € 1000 haben, wurden vor der Versteigerung mit demDatenbestand des Registers individuell abgeglichen. 70 SERVICE 70 Adressen  74 Auktionsbedingungen  76 Auction Conditions 78 Conditions de vente aux enchères 80 Auktions-Auftrag ZUSTAND Bitte beachten Sie, dass alle Uhrwerke nicht bezüglich Ganggenauigkeit und Dauerfunktion überprüft wurden. Koller Auktionen übernimmt keine Verantwortung für jegliche Reparaturen, die notwendig wären. Der Zustand der Lose ist im Katalog nur zumTeil und in Einzelfällen angegeben. Bitte wen - den Sie sich an die Experten, die Ihnen gerne einen ausführlichen Zustandsbericht zusenden. * MWST Alle im Auktionskatalog mit * (Asterisk) bezeichneten Objekte sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig, d. h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorlegen, erhalten die MWST rückvergütet. VERSAND Koller Auktionen nimmt Transportaufträge gerne schriftlich entgegen. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Für den Versand ins Ausland von Losen aus tierischen Häuten und Fellen, d ie mit einem ♣ gekennzeichnet sind, beachten Sie bitte den folgenden Abschnitt betreffend Cites. CITES Objekte diemit einem ♣ gekennzeichnet sind, wurden aus Material einer geschützten Art gefertigt, das bestimmten Handelsrestriktionen unterliegt. Falls Sie dieses Stück kaufen und aus der Schweiz exportieren wollen, erkundigen Sie sich bitte vor der Auktion über die Import-Bestimmungen des Ziellandes. Die Ausfuhr von Gegenständen, die aus den Häuten und Fellen bestimmter Tierarten hergestellt werden und die durch CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) geschützt sind, unterliegt der Zulassung. In der Schweiz legt das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) die Notwendigkeit fest, CITES-Ausfuhrbescheinigungen zu erstellen und stellt die Mittel bereit, um diese zu erhalten. Da die FSVO die einzige Organisation mit dieser Autorität ist, ist Koller Auktionen weder autorisiert noch fähig, irgendwelche Bescheinigungen oder Ausfuhrlizenzen bereitzustellen. Es obliegt ausschließlich dem Käufer, alle relevanten Import-oder Ausfuhrlizenzen für die gekauf - ten Objekte zu identifizieren und zu beschaffen. Alle damit verbundenen Gebühren obliegen dem Käufer. Die Nichterlangung einer Erlaubnis oder eine Verzögerung bei der Erlangung einer Erlaubnis, rechtfertigt nicht die Erstattung des Kaufpreises oder eine Verzögerung bei der vollen Zahlung für das Objekt/die Objekte. Ein Symbol ( ♣ ) imKatalog über geschützte oder geregelte Arten ist nur für die allgemeine Orientierung des Käufers gedacht, und Koller übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.

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