Koller Waffen und Rüstungen Sammlung Dr. Marolf Sigrist, Luzern AUKTION Donnerstag, 24. September 2020, 17.00 Uhr

BEDINGUNGEN FÜR KLASSISCHE AUKTIONEN Diese Bedingungen gelten für Objekte, die von Koller (gemäss Definition unten) live im Auk- tionssaal versteigert werden. Durch die Teilnahme an der Auktion unterzieht sich der Bieter den nachstehenden Auktions- bedingungen („AGB“) der Koller Auktionen AG, Hardturmstrasse 102, 8005 Zürich, Schweiz („Koller“): 1. Rechtsstellung der Parteien Die Steigerungsobjekte werden durch Koller im Namen und auf Rechnung des Einlieferers des zu versteigernden Objektes („Einlieferer“) verstei- gert. Koller handelt in fremdem Namen und auf fremde Rechnung als direkte/unmittelbare Stell- vertreterin des Einlieferers im Sinne von Art. 32 Abs. 1 des schweizerischen Obligationenrechts („OR“). Der Zuschlag erfolgt an den von Koller im Rahmen der Auktion anerkannten Bieter mit dem höchsten Gebot in Schweizer Franken („Käufer“), wodurch das betroffene ersteigerte Objekt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen Einlieferer und Käufer entsteht („Kaufvertrag“). Koller wird dadurch nicht Partei des Kaufvertrages. 2. Aufgeld 2.1 Nebst dem Zuschlagspreis ist vom Käufer auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld zu entrich- ten, das wie folgt berechnet wird: i. bei einemZuschlag bis CHF 10‘000: 25% ii. bei einem Zuschlag ab CHF 10‘000 bis CHF 400‘000: 25% auf die ersten CHF 10‘000 und 22% auf die Differenz von CHF 10‘000 bis zur Höhe des Zuschlags iii. bei einem Zuschlag ab CHF 400‘000: 25% auf die ersten CHF 10‘000; 22% auf CHF 390‘000 und 15% auf die Differenz von CHF 400‘000 bis zur Höhe des Zuschlags. 2.2 Falls der Käufer während einer online über- tragenen Saal-Auktion („Live-Auktion“) live im Internet mitbietet, oder ein Vorgebot über eine fremde, mit Koller verlinkten Seite abgibt, wird ein zusätzlicher Aufpreis von 3% des Zuschlags verrechnet. Für Gebotsabgaben im Rahmen einer Live-Auktion gelten im Übrigen die Bedin- gungen, welche auf der Live-Auktion Webseite publiziert sind. Diese können von den hier pub- lizieren abweichen. 2.3 Auf das Aufgeld hat der Käufer die schwei- zerische Mehrwertsteuer („MWST“) zu entrich- ten. Die angegebenen %-Sätze des Aufgeldes beziehen sich auf den Zuschlagspreis für jedes einzelne Objekt.  2.4 Alle im Auktionskatalog mit * (Asterisk) be- zeichneten Objekte sind vollumfänglich mehr- wertsteuerpflichtig, d. h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorlegen, er- halten die MWST rückvergütet.  2.5 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Koller allenfalls auch vom Einlieferer eine Kommission erhält. 3. Garantie 3.1 Koller wird den Kauf (unter Vorbehalt nachfol- gender Ziffern 3.2 und 3.3) namens des Einlieferers rückgängig machen und dem Käufer Kaufpreis und Aufgeld (inkl. MWST) zurückerstatten, falls sich das Objekt als Fälschung erweist. Eine Fälschung liegt vor, wenn das Objekt nach vernünftiger Auffassung von Koller eine im Hinblick auf Urheberschaft, Alter, Periode, Kultur oder Herkunft inTäuschungsabsicht geschaffene Imitation ist, bei der sich die korrekte Beschreibung solcher Inhalte nicht in der Beschrei- bung imAuktionskatalog(unterBeachtung jeglicher Ergänzungen) widerspiegelt und dieser Umstand denWertdesObjekts imVergleichzueinemderKa- talogbeschreibung entsprechenden Gegenstand wesentlich beeinträchtigt. Ein Objekt gilt nicht als gefälscht, wenn es lediglich beschädigt ist und/oder an ihm Restaurierungsarbeiten und/oder Verände- rungen irgendwelcherArtvorgenommenwurden.  3.2 Eine Rückabwicklung gemäss vorstehender Bestimmung findet nach Ermessen von Koller nicht statt, falls: i. die Beschreibung des Objekts im Auktions- katalog im Einklang mit der Meinung einer Fachperson oder mit der herrschenden Mei- nung von Fachpersonen stand oder die Be- schreibung im Auktionskatalog andeutete, dass hierüber Meinungsverschiedenheiten bestanden,  ii. die Fälschung zur Zeit des Zuschlages nach dem Stand der Forschung und mit den all- gemein anerkannten und üblichen Methoden noch nicht oder nur mit unverhältnismässi- gemAufwand als solche erkennbar war, iii. die Fälschung (nach Kollers sorgfältiger Ein- schätzung) vor 1880 hergestellt wurde oder  iv. es sich beim Kaufobjekt um ein Gemälde, Aquarell, eine Zeichnung oder Skulptur han- delt, das gemäss den Angaben im Auktions- katalog vor 1880 entstanden sein müsste. 3.3 Der Käufer kann von Koller (als Vertreterin des Einlieferers) die Rückabwicklung ab dem Tag des Zuschlages für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren (drei (3) Wochen für Schmuck) verlangen. Sie wird ausschliesslich dem Käufer eingeräumt und darf nicht an Dritte abgetreten werden. Die Geltendmachung des Anspruchs setzt voraus, dass der Käufer gegenüber Koller sofort nach Entdeckung des Mangels mit eingeschriebe- nem Brief Mängelrüge erhebt und Koller das ge- fälschte Kaufobjekt im gleichen Zustand, wie es ihm übergeben wurde, und unbelastet von An- sprüchen Dritter, zurückgibt. Der Käufer hat den Nachweis zu erbringen, dass es sich beim Ob- jekt um eine Fälschung handelt. Koller kann vom Käufer verlangen, dass dieser auf eigene Kosten Gutachten von zwei unabhängigen und in dem Bereich anerkannten Experten einholt, ist jedoch nicht an solche Gutachten gebunden und behält sich das Recht vor, zusätzlichen Expertenrat auf eigene Kosten einzuholen. 3.4 Koller kannnach freiemErmessen auf dieGel- tendmachung eines Ausschlussgrundes gemäss vorstehender Ziffer 3.2 oder auf die Erfüllung von Voraussetzungen nach obiger Ziffer 3.3 verzich- ten. 3.5 Die Ansprüche des Käufers gegen Koller als Vertreterin des Einlieferers unter dieser Ziffer 3.1 beschränken sich auf die Rückerstattung des von diesem bezahlten Kaufpreises und Aufgel- des (inkl. MWST). Weitergehende oder andere Ansprüche des Käufers sind unter jedwelchem Rechtstitel (inklusive Irrtumsanfechtung gemäss Art. 23 ff. OR) ausgeschlossen. 4. Haftungsausschluss 4.1 Die Steigerungsobjekte werden in dem Zu- stand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Bei den Steigerungsob- jekten handelt es sich um „gebrauchte“ Waren. Diese befinden sich naturgemäss nicht mehr in neuwertigemZustand. 4.2 Zu jedem Objekt beinhaltet der Auktions- katalog eine Beschreibung mit Abbildung. Die Informationen in den Auktionskatalogen, sowie Zustandsberichte von Koller die vor der Auktion angefordert werden können, geben lediglich ein allgemeines Bild und eine unverbindliche Einschät- zung von Koller wieder. Die Beschreibung der Ob- jekte erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, doch kann Koller für die Katalogangaben keine Haftung übernehmen. Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit, die Gegenstände zu be- sichtigen. Entsprechend wird der Käufer aufgefor- dert, dasObjekt vor der Auktion inAugenschein zu nehmen, und sich, allenfalls unter Heranziehung unabhängiger Fachberatung, ein eigenes Urteil über die Übereinstimmung des Objekts mit der Katalogbeschreibung zu bilden. Für die Objekt- beschreibungen ist die gedruckte Ausgabe des Katalogs (inkl. späterer Ergänzungen) in deutscher Spracheausschliesslichmassgebend. Koller behält sich das Recht vor, zur Meinungsbildung Experten oderFachkräfte ihrerWahlbeizuziehenundsichauf diese abzustützen. Koller kann für die Richtigkeit solcher Meinungen nicht verantwortlich gemacht werden. Solche Expertenmeinungen oder Gut- achten stellen genauso wenig wie von Koller vor- genommene Objektbeschreibungen oder sonsti- ge Aussagen über ein Objekt (inklusive Aussagen über dessen Wert) explizite oder stillschweigende Zusicherungen dar. 4.3 Unter Vorbehalt von vorstehender Ziff. 3wird jede Haftung für Rechts- und Sachmängel weg- bedungen. Die Verpflichtungen des Einlieferers gegenüber dem Käufer sind im gleichen Masse eingeschränkt wie die Verbindlichkeiten von Kol- ler gegenüber dem Käufer. 5. Teilnahme an der Auktion 5.1 Die Teilnahme an einer Auktion als Bieter steht jedermann offen. Koller behält sich aber das Recht vor, nach freiem Ermessen jeder Person den Zutritt zu ihren Geschäftsräumlich- keiten oder die Anwesenheit bzw. Teilnahme an ihren Auktionen zu untersagen.  5.2 Bieter, die Koller nicht persönlich bekannt sind, müssen sich bis 48 Stunden vor der Auk- tion mittels des dafür vorgesehenen Formulars registrieren. Der rechtsgültig unterzeichneten Registrierung ist eine Kopie des gültigen Reise- passes und eine Kopie der Kreditkarte beizule- gen. Bei jedem Zahlungsverzug des Bieters ist Koller berechtigt, die Kreditkarte des Bieters ge- mäss Angaben auf dem Registrierungsformular bis zur Höhe des geschuldeten Betrages zuzüg- lich Spesen des Kartenanbieters zu belasten.  5.3 Koller kann von jedemBieter vorgängig einen Bonitätsnachweis einer für Koller akzeptablen Bank verlangen.  5.4 Bei Geboten für Objekte mit oberen Schätz- werten vonmehr als CHF 30 000 kann Koller vom Bieter jederzeit die vorgängige Überweisung von 20%der unteren Schätzwerte als Sicherheit ver- langen. Koller wird diesen Betrag nach der Aukti- on mit ihren und den Ansprüchen der Einlieferer verrechnen und einen allfälligenÜberschuss um- gehend an den Käufer / Bieter zurückerstatten.

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