Koller - PostWar & Contemporary Lot 3401 – 3516 Donnerstag, 30. Juni 2022, 17.00 Uhr

Bei der Verwertung der oben aufgeführten Objekte handelt es sich um eine zwangsrecht- liche Versteigerung, durchgeführt durch Koller Auktionen AG imAuftrag des Betreibungs- amtes Zürich 5. Durch die Teilnahme an der zwangsrechtlichen Versteigerung unterzieht sich der Bieter den nachstehenden Steigerungsbedingungen: 1. Die Steigerungsobjekte werden imAuftrag des Betreibungsamtes Zürich 5 versteigert. Der Zuschlag erfolgt an den vomVersteigerer anerkannten Höchstbietenden in Schweizer Franken. Das Steigerungsobjekt wird dem Ersteigerer grundsätzlich nur Zug umZug gegen Barzahlung übergeben. Die Rechnung aufgrund eines Zuschlags für ein ersteigertes Objekt ist innert 7 Tagen nach Abschluss der Beschwerdefrist (10 Tage, siehe Punkt 16) zu bezahlen. Koller Auktionen kann jegliche Zahlung des Käufers an sie auf jede beliebige Schuld des Käufers gegenüber Koller Aukti- onen anrechnen und allfällige Forderungen des Käufers gegen sie mit eigenen Ansprüchen verrechnen. Wird die Rechnung nicht innert der obgenannten Frist bezahlt, steht es dem Betreibungsamt Zürich 5 frei, eine neue Stei- gerung anzusetzen. 2. Bei einem Schätzungswert unter CHF 100'000 wird ein allfälliges Erstangebot unter CHF 1’000 nicht angenommen. Bei einem Schätzungs- wert über CHF 100'000 wird ein allfälliges Erstangebot unter CHF 10’000 nicht ange- nommen. 3. Das Eigentumsrecht geht erst mit der vollstän- digen Bezahlung auf den Ersteigerer über. 4. Nebst demZuschlagspreis ist vom Ersteigerer der Koller Auktionen ein Aufgeld zu entrichten, das wie folgt berechnet wird: Bei einemZuschlag bis CHF 10'000: 25%. Bei einemZuschlag ab CHF 10'000 bis CHF 400’000: 25% auf die ersten CHF 10’000 und 22% auf die Differenz von CHF 10'000 bis zur Höhe des Zuschlags. Bei einemZuschlag ab CHF 400'000: 25% auf die ersten CHF 10'000; 22% auf CHF 390'000 und 15% auf die Differenz von CHF 400'000 bis zur Höhe des Zuschlags. Auf das Aufgeld hat der Käufer die MWST zu entrichten. Die angegebenen %-Sätze des Aufgeldes beziehen sich auf den Zuschlags- preis für jedes einzelne Objekt. 5. Alle mit * bezeichneten Objekte sind vollum- fänglich steuerpflichtig, d.h. bei diesen Ob- jekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültige abgestempelte Ausfuhrdeklaration beibringen, erhalten die MWST rückvergütet. 6. Die Gegenstände werden in demZustand versteigert, in dem sie sich imAugenblick des Zuschlages befinden. Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit, die Gegenstände zu besichtigen. Die Beschreibung der Objekte erfolgt nach bestemWissen und Gewissen, jedoch kann Koller Auktionen und das Betrei- bungsamt Zürich V für die Katalogangaben kei- ne Haftung übernehmen. Koller Auktionen und das Betreibungsamt Zürich 5 behalten sich das Recht vor, zur Meinungsbildung Experten oder Fachkräfte ihrer Wahl beizuziehen und sich auf diese abzustützen. Koller Auktionen und das Betreibungsamt Zürich 5 können für die Rich- tigkeit solcher Meinungen nicht verantwortlich gemacht werden. Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird wegbedungen. 7. Das Betreibungsamt Zürich 5 sowie Koller Auk- tionen leisten auf die Verwertungsgegenstän- de keinerlei Garantie oder Nachwährschaft. 8. Die Abgabe eines Angebots bedeutet eine verbindliche Offerte. Der Bieter bleibt an sein Angebot gebunden, bis dieses entweder über- boten oder vomVersteigerer abgelehnt wird. Erfolgte Doppelgebote werden sofort noch- mals aufgerufen; in Zweifelsfällen entscheidet die Auktionsleitung. 9. Bieter, die Koller Auktionen persönlich nicht bekannt sind, sind gehalten, sich vor Beginn der Auktion zu legitimieren. Koller Auktionen behält sich das Recht vor, bei Zuschlägen über CHF 10'000 einen Bonitätsausweis zu verlangen. Unterbleibt der Bonitätsausweis, ist Koller Auktionen berechtigt, eine sofortige Akontozahlung von 10% des Zuschlags in bar oder eine Garantie zu verlangen BeimAusblei- ben der Akontozahlung bzw. der Garantie ist Koller Auktionen berechtigt, den Zuschlag zu annullieren. 10. Koller Auktionen behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges ausserhalb der Rei- henfolge anzubieten. 11. Die ersteigerten Gegenstände müssen innerhalb von 20 Tagen nach Abschluss der zwangsrechtlichen Versteigerung auf eigene Kosten abgeholt werden. Koller Auktionen ist geöffnet von Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr und von 13.30 – 18.00 Uhr. Am Samstag ist Koller Auktionen geschlossen. Wenn die Zeit es erlaubt, werden die Objekte nach jeder Sitzung ausgegeben. Gemäss Ziff. 1 erfolgt die Herausgabe Zug umZug gegen Barzah- lung. Checks als Zahlungsmittel bedürfen vor Aushändigung des Steigerungsgegenstandes der Bestätigung durch die bezogene Bank. Während der vorgenannten Frist haftet Koller Auktionen für Verlust, Diebstahl, Beschädi- gung oder Zerstörung zugeschlagener und bezahlter Objekte, jedoch nur bis zur Höhe von Zuschlagspreis, Aufgeld und MWST. Nach Ablauf dieser First haftet Koller Auktionen nicht mehr. Für Rahmen und Glas kann gar keine Haftung übernommen werden. Werden die ersteigerten Objekte nicht innert 20 Tagen ab- geholt, werden sie auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers eingelagert. In diesem Fall erhöht sich der Zuschlagspreis um die aufgelaufenen Gebühren. Möbel und Einrichtungsgegen- stände, die grösser sind als 50 cm, werden drei Wochen nach der zwangsrechtlichen Verstei- gerung von Koller Auktionen dem Lagerhaus Welti-Furrer Fine Art AG, Pfingstweidstrasse 3, 8037 Zürich, zur Lagerung übergeben. Die Ob- jekte können dann nach Anmeldung bei Welti- Furrer Fine Art AG direkt abgeholt werden. Die anfallenden Lagerkosten werden dem Käufer direkt von Welt-Furrer Fine Art AG in Rechnung gestellt. Für die Lagerung bei Welt-Furrer Fine Art AG gelten die Geschäftsbedingungen von Welt-Furrer Fine Art AG, die auf Anfrage bei der Firma erhältlich sind. Transportaufträge nimmt Koller Auktionen schriftlich entgegen. Ohne anderslautende schriftliche Abmachung werden die zugeschlagenen Objekte für den Transport durch Koller Auktionen, auf Kosten des Auftraggebers, versichert. Verglaste Bilder und zerbrechliche Objekte werden von Koller Auktionen nicht versandt. 12. Jeder Ersteigerer haftet persönlich aus dem ihm erteilten Zuschlag. Von Personen, die als Stellvertreter in fremdemNamen oder als Organ einer juristischen Person bieten, kann der Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangt werden Der Stellvertreter haftet mit demVertretenen solidarisch für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten. 13. Steigerungsangebote von Kaufinteressenten, die der zwangsrechtlichen Versteigerung nicht persönlich beiwohnen können, werden bis 24 Stunden vor Beginn der Steigerung von Koller Auktionen schriftlich entgegengenommen. Interessenten können telefonisch mitbieten, wenn sie dies mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn bei Koller Auktionen schrift- lich vorangemeldet haben. Koller Auktionen sowie das Betreibungsamt Zürich 5 lehnt jede Haftung für nicht berücksichtigte Gebote sowie für nicht berücksichtigte Anmeldungen für telefonisches Mitbieten ab. Für telefonische Mitbieter und schriftliche Auftraggeber gilt ebenfalls Ziff. 9, die sich auf die Legitimie- rung und den Bonitätsnachweis bezieht, die anlässlich der Anmeldung des telefonischen Gebotes bzw. beim Einreichen des schrift- lichen Gebotes vorzunehmen sind. 14. Koller Auktionen behält sich das Recht vor, Fotografien und Abbildungen von verkauften Objekten in den eigenen Publikationen und in den Medien zu veröffentlichen und damit Werbung zu betreiben. 15. Die vorstehenden Bedingungen sind Bestand- teil jedes einzelnen an der zwangsrechtlichen Versteigerung geschlossenen Kaufvertrags. 16. Die Verwertung kann nur durch Beschwerde gegen den Zuschlag angefochten werden (Art 132a SchKG). Die Herausgabe der ersteigerten Objekte kann erst nach Ablauf der Beschwer- defrist (10 Tage) erfolgen. Zürich, April 2022 KOLLER AUKTIONEN AG BETREIBUNGSAMT ZÜRICH 5 Spezielle Steigerungsbedingungen Die Objekte mit den Nummern 3407 und 3467 betreffend:

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