Gemälde Alter Meister Lot 3001 – 3081 Freitag, 22. März 2024, 14.00 Uhr

| 246 BEDINGUNGEN FÜR KLASSISCHE AUKTIONEN Diese Bedingungen gelten für Objekte, die von Koller (gemäss Definition unten) live im Aukti- onssaal versteigert werden. Durch die Teilnahme an der Auktion unterzieht sich der Bieter den nachstehenden allgemeinen Auktionsbedingungen („AAB“) der Koller Auk- tionen AG, Hardturmstrasse 102, 8005 Zürich, Schweiz („Koller“): 1. Rechtsstellung der Parteien Die Steigerungsobjekte werden durch Koller im Namen und auf Rechnung des Einlieferers des zu versteigernden Objektes („Einlieferer“) ver- steigert. Koller handelt in fremdem Namen und auf fremde Rechnung als direkte/unmittelbare Stellvertreterin des Einlieferers im Sinne von Art. 32 Abs. 1 des schweizerischen Obligatio- nenrechts („OR“). Der Zuschlag erfolgt an den von Koller im Rahmen der Auktion anerkannten Bieter mit dem höchsten Gebot in Schweizer Franken („Käufer“), wodurch für das betroffene ersteigerte Objekt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen Einlieferer und Käufer entsteht („Kauf- vertrag“). Koller wird dadurch nicht Partei des Kaufvertrages. 2. Aufgeld 2.1 Nebst dem Zuschlagspreis ist vom Käufer auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld zu entrich - ten, das wie folgt berechnet wird: i. bei einemZuschlag bis CHF 400‘000: 25% ii. bei einem Zuschlag ab CHF 400‘000 bis CHF 1‘000‘000: 25%auf die ersten CHF 400‘000 und 22% auf die Differenz von CHF 400‘000 bis zur Höhe des Zuschlags iii. bei einem Zuschlag ab CHF 1‘000‘000: 25% auf die ersten CHF 400‘000; 22% auf CHF 600‘000 und 15% auf die Differenz von CHF 1‘000‘000 bis zur Höhe des Zuschlags. 2.2 Falls der Käufer während einer online über- tragenen Saal-Auktion („Live-Auktion“) live im Internet mitbietet, oder ein Vorgebot über eine fremde, mit Koller verlinkten Seite abgibt, wird ein zusätzlicher Aufpreis von 3%des Zuschlags ver- rechnet. Für Gebotsabgaben im Rahmen einer Live-Auktion gelten im Übrigen die Bedingung- en, welche auf der Live-Auktion Webseite publi- ziert sind. Diese können von den hier publizieren abweichen. 2.3 Die angegebenen %-Sätze des Aufgeldes beziehen sich auf den Zuschlagspreis für jedes einzelne Objekt. Auf das Aufgeld hat der Käufer die schweizerische Mehrwertsteuer («MWST») zu entrichten. 2.4 Alle im Auktionskatalog mit * (Asterisk) be- zeichneten Objekte sind vollumfänglich mehr- wertsteuerpflichtig, d. h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis und auf das Aufgeld erhoben. Käufer, die eine rechtsgül- tig abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorlegen, erhalten die MWST rückvergütet. 2.5 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Koller allenfalls auch vom Einlieferer eine Kommission erhält. 3. Garantie 3.1 Koller wird den Kauf (unter Vorbehalt nach- folgender Ziffern 3.2 und 3.3) namens und auf Rechnung des Einlieferers rückgängig machen, falls sich das Objekt als Fälschung erweist. Eine Fälschung liegt vor, wenn das Objekt nach ver- nünftiger Auffassung von Koller eine im Hinblick auf Urheberschaft, Alter, Periode, Kultur oder Herkunft in Täuschungsabsicht geschaffene Imitation ist, bei der sich die korrekte Beschrei- bung solcher Inhalte nicht in der Beschreibung im Auktionskatalog (unter Beachtung jeglicher Ergänzungen) widerspiegelt unddieser Umstand den Wert des Objekts im Vergleich zu einem der Katalogbeschreibung entsprechenden Ge- genstand wesentlich beeinträchtigt. Ein Objekt gilt nicht als gefälscht, wenn es lediglich beschä- digt ist und/oder an ihm Restaurierungsarbeiten und/oder Veränderungen irgendwelcher Art vor- genommen wurden. 3.2 Eine Rückabwicklung gemäss vorstehender Bestimmung findet nach Ermessen von Koller nicht statt, falls: i. die Beschreibung des Objekts im Auktionskata- log im Einklang mit der Meinung einer Fachper- son oder mit der herrschenden Meinung von Fachpersonen stand oder die Beschreibung im Auktionskatalog andeutete, dass hierüber Mei- nungsverschiedenheiten bestanden, ii. die Fälschung zur Zeit des Zuschlages nach dem Stand der Forschung und mit den allgemein an - erkannten und üblichen Methoden noch nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand als solche erkennbar war, iii. die Fälschung (nach Kollers sorgfältiger Ein- schätzung) vor 1880 hergestellt wurde oder iv. es sich beim Kaufobjekt um ein Gemälde, Aqua- rell, eine Zeichnung oder Skulptur handelt, das gemäss den Angaben im Auktionskatalog vor 1880 entstanden sein müsste. 3.3 Der Käufer kann von Koller (als Vertreterin des Einlieferers) die Rückabwicklung ab dem Tag des Zuschlages für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren (drei (3) Wochen für Schmuck) verlangen. Das Recht zur Rückabwicklung wird ausschliess- lich dem Käufer eingeräumt und darf nicht an Dritte abgetreten werden. Die Geltendmachung des Anspruchs setzt voraus, dass der Käufer gegenüber Koller sofort nach Entdeckung des Mangels mit eingeschriebenem Brief Mängelrü- ge erhebt und Koller das gefälschte Kaufobjekt im gleichen Zustand, wie es ihm übergeben wur- de, und unbelastet von Ansprüchen Dritter, zu- rückgibt. Der Käufer hat den Nachweis zu erbrin- gen, dass es sich beimObjekt umeine Fälschung handelt. Koller kann vom Käufer verlangen, dass dieser auf eigene Kosten Gutachten von zwei unabhängigen und in dem Bereich anerkann- ten Experten einholt, ist jedoch nicht an solche Gutachten gebunden und behält sich das Recht vor, zusätzlichen Expertenrat auf eigene Kosten einzuholen. 3.4 Koller kann (als Vertreterin des Einlieferers) nach freiem Ermessen auf die Geltendmachung eines Ausschlussgrundes gemäss vorstehender Ziffer 3.2 oder auf die Erfüllung von Vorausset- zungen nach obiger Ziffer 3.3 verzichten. 3.5 Sollte der Kaufvertrag im Einklang mit den Bestimmungen dieser Ziffer 3 rückgängig ge- macht werden, schuldet der Einlieferer dem Käufer die Rückerstattung des Kaufpreises (und gegebenenfalls die bezahlte MWST). Sodann wird Koller dem Käufer das Aufgeld plus bezahlte MWST zurückerstatten. Koller wird gegenüber dem Käufer unter keinem Rechtstitel zur Rück- zahlung des Kaufpreises verpflichtet. 4. Haftungsausschluss 4.1 Die Steigerungsobjekte werden in dem Zu- stand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Bei den Steigerungsob- jekten handelt es sich um „gebrauchte“ Waren. Diese befinden sich naturgemäss nicht mehr in neuwertigemZustand. 4.2 Zu jedem Objekt beinhaltet der Auktions- katalog eine Beschreibung und üblicherweise eine Abbildung. Die Informationen in den Auk- tionskatalogen sowie Zustandsberichte von Koller, die vor der Auktion angefordert werden können, geben lediglich ein allgemeines Bild und eine unverbindliche Einschätzung von Koller wieder. Weder der Einlieferer noch Koller über- nehmen für die Katalogangaben eine Haftung. Während der Ausstellung besteht die Möglich- keit, die Gegenstände zu besichtigen. Entspre- chend wird der Käufer aufgefordert, das Objekt vor der Auktion in Augenschein zu nehmen, und sich, allenfalls unter Heranziehung unabhängiger Fachberatung, ein eigenes Urteil über die Über- einstimmung des Objekts mit der Katalogbe- schreibungzubilden. Für dieObjektbeschreibun- gen ist die gedruckte Ausgabe des Katalogs (inkl. späterer Ergänzungen) in deutscher Sprache ausschliesslich massgebend. Koller behält sich das Recht vor, zur Meinungsbildung Experten oder Fachkräfte ihrer Wahl beizuziehen und sich auf diese abzustützen. Koller kann für die Rich- tigkeit solcher Meinungen nicht verantwortlich gemacht werden. Solche Expertenmeinungen oder Gutachten stellen genauso wenig wie von Koller vorgenommene Objektbeschreibungen oder sonstige Aussagen über ein Objekt (inklu- sive Aussagen über dessen Wert) explizite oder stillschweigende Zusicherungen dar. 4.3 Unter Vorbehalt von vorstehender Ziffer 3 wird jede Haftung für Rechts- und Sachmängel wegbedungen. Auch weitergehende oder ande- re Ansprüche des Käufers gegen den Einlieferer oder Koller sind unter jedwelchem Rechtstitel (inklusive Irrtumsanfechtung gemäss Art. 23 ff. OR) ausgeschlossen. 5. Teilnahme an der Auktion 5.1 Die Teilnahme an einer Auktion als Bieter steht jedermann offen. Koller behält sich aber das Recht vor, nach freiem Ermessen jeder Person den Zutritt zu ihren Geschäftsräumlich- keiten oder die Anwesenheit bzw. Teilnahme an ihren Auktionen zu untersagen. 5.2 Bieter, die Koller nicht persönlich bekannt sind, müssen sich bis 48 Stunden vor der Auktion mittels des dafür vorgesehenen Formulars regi- strieren.Der rechtsgültigunterzeichnetenRegis- trierung ist eine Kopie des gültigen Reisepasses und eine Kopie der Kreditkarte beizulegen. Bei jedem Zahlungsverzug des Bieters ist Koller berechtigt, die Kreditkarte des Bieters gemäss Angaben auf dem Registrierungsformular bis zur Höhe des geschuldeten Betrages zuzüglich Spesen des Kartenanbieters zu belasten. 5.3 Koller kann von jedemBieter vorgängig einen Bonitätsnachweis einer für Koller akzeptablen Bank verlangen. 5.4 Koller kann von jedem Bieter die vorgängige Überweisung eines angemessenen Betrags als Sicherheit verlangen. Koller wird diesen Betrag nach der Auktion mit ihren und den Ansprüchen der Einlieferer verrechnen und einen allfälligen Überschuss umgehend an den Käufer / Bieter zurückerstatten. 6. Versteigerung 6.1 Koller kann einObjekt unterhalb desmit dem Einlieferer vereinbarten Mindestverkaufspreises zum Ausruf bringen. Die Abgabe eines Gebots anlässlich der Versteigerung bedeutet eine ver- bindlicheOfferte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder von Koller abgelehnt wird. Doppelgebote werden sofort nochmals aufgerufen; in Zweifelsfällen entscheidet die Auktionsleitung.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTU2