WORKS OF ART & DECORATIVE ARTS AUKTION 18. SEPTEMBER 2025
1011* ANHÄNGER Fatimidisch, ca. 12. Jh. n. Chr. Zwei perforierte Goldplatten in Dreieckform. Eine Seite in Goldfili- grandrähten gearbeitet in Form von drei Voluten, die andere Seite mit durchbrochenem Fischschuppen-Muster. Unterer Abschluss mit fünf grösseren Goldperlen. H 3,2 cm, L 2,9 cm. Total 5,2 gr. Minime Fehlstellen und Ausbrüche. Teils verbogene Teile. Provenienz: Sammlung Ernst und Marthe Kofler-Truniger (1903–1990 & 1918–1999), Luzern vor 1964 (Inv.-Nr. K726E). Ausstellungen: Kunsthaus Zürich, Sammlung E. und M. Kofler-Truniger, Luzern, 7.6.–2.8.1964, Nr. 1094 (mit Ausstellungskatalog). Vgl. für ein aus dem gleichen Konvolut stammender Ohrring aus der Sammlung Kofler-Truniger bei Auktion Christie's (1.5.2025, Lot 21). Fatimidischer Schmuck besticht durch aussergewöhnlich fei- ne Arbeiten in Goldfiligran und Golddraht, die häufig mit aufge- setzten Granulation-Kügelchen versehen und teils durch farbige Emaille-Cloisonné ergänzt sind. Besonders eindrucksvoll ist die kunstvolle Verarbeitung der gewundenen Drähte und winzigen Goldkügelchen, die eine erstaunliche Detailgenauigkeit zeigen. Bevorzugte Formen sind der Halbmond oder Pylonen, welche eine zusätzliche Dreidimensionalität erzeugen. In der Zeit der Fatimiden (909–1171) trugen sowohl Männer als auch Frauen kostbaren Schmuck, der vermutlich nicht nur dekorativen Zwe- cken diente, sondern auch symbolische oder schützende Funk- tionen erfüllte. Zahlreiche Gestaltungselemente fatimidischer Goldschmiede- kunst fanden in späteren islamischen Kulturen eine weitere Ver- wendung. Bereits im 10. Jahrhundert gelangten Zellenschmelz- techniken und filigrane Goldarbeiten aus dem fatimidischen Raum in das umayyadische Spanien (711–1031) und prägten nachweislich auch den Schmuck der Nasridenzeit (1232–1492). Zeitgleich entwickelten die Seldschuken im Iran (ca. 1040– 1157) ähnliche Schmuckformen mit Goldfiligran, Granulation sowie Vogel- und Arabeskenmotiven. Der luxuriöse Stil dieser Schmuckstücke erfreute sich imMittelalter offenbar grosser Be- liebtheit über kulturelle Grenzen hinweg. Beachten Sie für dieses Objekt die neuen EU-Importbestimmungen. CHF 5 000/8 000 (€ 5 320/8 510) 9
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