BÜCHER & AUTOGRAPHEN 16. SEPTEMBER 2026
4141* REFORMATION - Wiedertäufer - Nuw Mandadt vnnd Ordnung vo[n] Schultheissen klein vnnd grossen Rhat der Statt Bernn, der Widertöufferen wegen. Mit Wappenholzschnitt auf Titel.[Bern, Vinzenz im Hof, 1597]. 19,8 × 15,6 cm. [4] Bll. Spätere Rückenbroschur. VD16 ZV 27622. - Sehr seltenes Berner Mandat gegen die Wie- dertäufer, die u. a. mit Landesverweis und Enteignung sanktio- niert werden sollen. - Gering gebräunt und stellenweise minim fleckig. - BEIGEGEBEN: Widertäuffer-Ordnung: Darinnen enthal- ten Wie in der Statt Bern Teutschen Landen Wider die Widertäuf- fer Als Ungehorsame, verführerische und widerspenstige Leut verfahren [...] Mit Wappenholzschnitt als Titelvignette. Bern, in Hoch-Oberkeitlicher Truckerey, 1707. 19,5 × 15,5 cm. 18 S. Spät. Rückenbroschur. - Etwas stockfleckig. CHF 1 200/1 800 (€ 1 300/1 960) 4142 Tengler, Ulrich. Layenspiegel. Von rechtmässigen ornungen inn burgerlichen und Peinlichen Regimenten, Mit Addition ursprünglicher rechtsprüchen. Auch der Guldin Bulla, Künniglicher Reformati- on, Landtfriden etc. Mit Holzschnitt-Titelbordüre und 30 (davon 6 fast ganzs.) Textholzschnitten.Strassburg, Wendelin Rihel d. Ä. und Georg Messerschmidt, 1544. Folio (31 × 21,3 cm). [6], CXXVIII, [3] Bll. Moderner Maroquinband mit reicher Blindprä- gung im Stil d. Z. über Holzdeckeln. VD16 T 350 - STC 852 - nicht bei Adams. - Späterer Strassburger Druck des zuerst 1509 in Augsburg erschienenen bedeutenden Rechtsbuchs des Juristen Ulrich Tengler (1440-1527), von dem bis 1560 sechzehn Ausgaben erschienen. "Tengler beabsichtig- te mit diesem Hülfs- und Nachschlage-Buche die 'Halbgelehr- ten', welche ohne vorgängige kostspielieg Rechtsstudien auf Hochschulen damals als Schreiber, Advocaten, Procuratoren, Notare sehr zahlreich bei Gerichten thätig waren, in den Rech- ten zu belehren und ihnen ein richtiges Verhalten vorzuzeichnen. Auf diese Weise bildet Tengler's Buch den Abschluß der popu- lären Rechtslitteratur des 16. und 17. Jahrhunderts" (ADB). Die Abbildungen zeigen Trachten der am Gerichtswesen beteiligten Personen (Richter, Schreiber, Knechte usw.), Gerichts- und Volks- szenen etc. - Ohne das weisse Schussblatt. Etwas gebräunt und braun- bzw. stockfleckig, am Schluss mit Feuchtigkeitsrand. CHF 2 000/3 000 (€ 2 170/3 260) 4141 4142 86 |
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